Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität zu Köln ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Subdomain publications.ub.uni-koeln.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Überprüfung der Website erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für die Seite publications.ub.uni-koeln.de ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität der gesamten gehosteten Zeitschriften und Monographien zu machen, müssten alle zur Website gehörenden einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, das heißt einer Seitenauswahl, die möglichst alle potenziellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzes schließen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
- Für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
- Für intern verlinkte PDF-Dokumente, die über das CMS hochgeladen wurden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Seiten von publications.ub.uni-koeln.de aufgefallen sind oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter ojs@ub.uni-koeln.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag auf Durchführung eines Ombudsverfahrens (PDF) aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalenbei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
